ACHTUNG: Wussten Sie, dass Sie mit einer nicht freigeschalteten Signaturkarte ohne Fehlermeldung signieren können und diese Signatur dann rechtlich nicht gültig ist? Da auf Behördenseite Signaturen nur sporadisch geprüft werden, fällt das in vielen Fällen erst einmal gar nicht auf. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre Signaturkarte nach dem Erhalt auch frei geschaltet wurde.
Aktuell wird durch die Überwachungsbehörden vermehrt die Gültigkeit von Signaturen überprüft. Ein häufiger Grund für eine ungültige Signatur ist, dass die Signaturkarte nicht freigeschaltet wurde. Bei neuen Signaturkarten der Deutschen Telekom AG muss nach der Einrichtung der PIN grundsätzlich die Empfangsbestätigung durchgeführt werden. Durch die Empfangsbestätigung wird bei der Deutschen Telekom AG das Zertifikat der Signaturkarte freigeschaltet. Dies wird per E-Mail an den Inhaber der Signaturkarte bestätigt.
Die Empfangsbestätigung/Prüfung der Freischaltung kann online durchgeführt werden. Hierfür benötigen Sie die Kartennummer und Telepasswort/ TelePIN, welche sich auf der Seite Ihres ursprünglichen Kartenantrags mit der Info „Für Ihre Unterlagen“ befindet. Bei Tauschkarten gilt die TelePIN der Ursprungskarte.
Einfach Kartennummer und Telepasswort/TelePIN eingeben, die 3 Häckchen setzen und auf „Empfangsbestätigung senden“ klicken. Anschließend wird Ihre Signaturkarte freigegeben.
War die Signaturkarte bereits freigegeben wird Ihnen das mit folgender Meldung bestätigt.
Sie müssen dann nichts weiter tun.
Sollten Sie keine TelePIN haben, können Sie die Empfangsbestätigung auch postalisch durchführen. Dazu füllen Sie bitte das Formular unter diesem Link aus und gehen unten auf „Empfangsbestätigung erzeugen“.
Anschließend erhalten Sie ein PDF-Dokument, welches Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises an die Deutsche Telekom AG senden. Die Adresse ist auf dem PDF zu finden.