Seit Ausbruch der Corona Pandemie liegt der Fokus auf Berufsgruppen, die schon lange Zeit mehr gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung fordern. Hierzu zählen nicht nur alle Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern und Pflegeheimen, alle Frauen und Männer an den Kassen im Handel oder alle Ordnungshüter, die für unser Wohl permanent im Einsatz sind. Auch die Auswirkungen des Coronavirus auf die Abfallwirtschaft sind zu erwähnen, denn eine sichere Abfallentsorgung bzw. -verwertung muss gewährleistet sein, weshalb in der Krisenzeit die Abfallbranche schwer ins Gewicht fällt. Denn eines steht sicher fest: Müll wird immer produziert und in Zeiten des „Shutdown“ muss diese Dienstleistung genauso zuverlässig weitergeführt werden.
Die Abfallwirtschaft wird durch die Auswirkungen des Coronavirus aktuell vor mehrere Herausforderungen gestellt:
Obwohl die Entsorger alles in ihrer Macht Stehende tun, um Engpässe zu vermeiden und Entsorgungsstrukturen intakt zu halten, stoßen insbesondere die klein- und mittelständischen Unternehmen immer mehr an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit und Liquidität.
Neben staatlichen Beihilfen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sollen u.a. vorübergehende Steuerbefreiungen zur finanziellen Entlastung führen. Um negative Auswirkungen der geschlossenen Produktionen weitestgehend zu verhindern, fordert der Verband der europäischen Recyclingindustrie „EuRIC“ die zuständigen Behörden auf, von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, die Lagerkapazität über das hinaus zu erhöhen, was Vorschriften unter normalen Umständen nicht erlauben würden. Dies würde negative Auswirkungen auf die Sammlung und Behandlung von Abfällen mindern. Weiterhin fordert der Verband auf, den Binnenmarkt soweit wie möglich zu schützen sowie für die Aufrechterhaltung eines freien Warenverkehrs zu sorgen.
Außerdem fordert EuRIC in seiner Erklärung an die Europäische Union und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie des Vereinigten Königreichs, Norwegens und der Schweiz Arbeitnehmer aus der Branche in vorhandene Programme (z.B.: eine abgesicherte Kinderbetreuung) einzubeziehen und das Fahrpersonal mit ausreichender Schutzausrüstung auszustatten.
Nach Ansicht des bvse (Bundesverband für Sekundärrohstoffe und Entsorgung) würde es helfen, wenn generell unter den gegenwärtigen Umständen flexiblere Arbeitszeiten, eine Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot, eine Ausweitung der Lenkzeitbegrenzung oder eine Reduzierung der Ruhezeiten für einige Unternehmen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden auch erforderlich sein, um ihren Betrieb fortzuführen.
In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass Abfallwirtschaft und Recycling für das System und die Gesellschaft unverzichtbar sind.
—————
Quelle: Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
– Zur Pressemitteilung „EuRIC-Erklärung zu den Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Abfallwirtschaft und das Recycling“
Quelle: WDR
– Zum Bericht „Wegen Corona: Die Mülltonnen quellen über“
Quelle: bvse
– Zum Bericht „Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entsorgungswirtschaft sind enorm“
In einem Schreiben an die Landkreise gibt das Umweltministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut wichtige Hinweise zur Hygiene bei der Abfallentsorgung:
Für alle Haushalte, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Mülltrennung. Besondere Sorgfalt ist überall da geboten, wo virenbelastete Abfälle anfallen oder anfallen können. Dabei wird zwischen Haushalten und Arztpraxen sowie Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie zum Beispiel Kliniken unterschieden.
Grundsätzlich sind alle Abfälle in der Restmülltonne zu entsorgen, sei es Hygieneartikel wie Taschentücher, Altpapier sowie häusliche Bio- und Küchenabfälle. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung, beispielsweise durch Verknoten, fest zu verschließen sind. Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Bei der Entsorgung dieser Abfälle sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen:
—————
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
– Zur Pressemitteilung „Verantwortungsvolle Abfallentsorgung“
– Zum Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise (03/20)
– Schema zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (03/20)
Die Digitalisierung unterstützt uns zu Zeiten des Coronavirus in sämtlichen Bereichen, insbesondere in denen kein persönlicher Kontakt mehr entstehen darf. Die Abfall- und Umweltbranche profitiert enorm von Softwarelösungen, die kontaktlose automatisierte Workflows – wie eine lückenlose Nachweisführung für rechtssichere Entsorgung oder auch elektronisch qualifizierte Unterschriften via Fernsignatur, wo nicht einmal der Kontakt mit der Tastatur eines Kartenlesers notwendig ist – gewährleisten.
Lassen Sie sich von unseren Experten Lösungswege aufzeigen, wie auch Sie in Ihrem Unternehmen das Abfallmanagement, ihre Geschäftsprozesse sowie Kunden-& Lieferantenbeziehungen digital abbilden können. Damit erreichen Sie nicht nur eine enorme Zeit- und Kostenersparnis, sondern erhöhen zudem auch die Kundenbindung an Ihr Unternehmen.
Jetzt anmelden!
Weiterführende Informationen zum Coronavirus: