Die im August 2020 in Kraft getretene EU-Verordnung 2020/1056 verpflichtet betroffene Behörden der Mitgliedstaaten ab August 2024 elektronische Frachtbeförderungsinformationen, kurz „eFTI“ zu akzeptieren. Wohingegen die Nutzung für Unternehmen vorerst weiterhin freiwillig sein soll. Um eine zertifizierte elektronische eFTI-Plattform einzurichten erhalten die Mitgliedstaaten insgesamt 30 Monate Zeit. Bis dahin benötigt die EU-Kommission dieselbe Zeit an Vorarbeit um Standards für Datenformat, Übertragungs- und Verarbeitungswege sowie einen effektiven Schutz und Fälschungssicherheit der Daten auszuarbeiten.
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Quelle: verkehrsrundschau.de
– Zum Bericht: „Behörden müssen ab Mitte 2024 elektronische Frachtinformationen akzeptieren“
Aktuell ist der Austausch aller erforderlichen Dokumente zur Frachtbeförderung innerhalb des europäischen, nationalen und internationalen Transportraums noch mit viel Zeitaufwand und Papierlastigkeit verbunden. Denn europäische und nationale Vorschriften erfordern beim Gütertransport das Mitführen von zahlreichen Begleitdokumenten, wie einer Ladeliste oder einem Frachtbrief, die Auskunft über den Transportweg der jeweiligen Fracht geben.
Zukünftig sollen demnach sämtliche Nachweise sowie Verbringungs- oder Beförderungspapiere über zertifizierte Plattformen per Mausklick elektronisch unter allen Beteiligten verteilt werden. Darunter zählen neben den involvierten Behörden auch alle am Transport beteiligte Unternehmen. Durch diese neue Verordnung hält die Digitalisierung auch im nationalen und internationalen Güterverkehr Einzug und transformiert zu Effizienz und Nachhaltigkeit.
Der Wandel hin zur Digitalisierung hat ein nicht zu unterschätzendes zeitliches und monetäres Einsparpotenzial zu bieten. Neben der Reduktion von ineffizienten Verwaltungsprozessen erwartet die Branche bis 2040 eine Kostenersparnis von einigen Milliarden Euro.
Im Gegensatz zu den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, ist die Bereitstellung von elektronischen Informationen zur Frachtbeförderung für die Transportunternehmen über einen zertifizierten Dienstleister oder einer eigenen zertifizierten Plattform vorerst freiwillig. Im Jahr 2032 wird die Europäische Union prüfen, ob anschließend auch Unternehmen das System zur digitalen Dokumentation verpflichtend einführen sollen.
Obwohl der elektronische Frachtbrief bereits seit dem Jahre 2011 existiert, zählt er in Deutschland bislang noch nicht als Standard. Dies kann erst erfolgen, wenn Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Straßengüterverkehr (CMR) unterzeichnet.
Für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen, bieten bereits einige Länder den digitalen Austausch von Abfallverbringungsdokumenten zwischen Behörden an. Eine der ersten eFTI-Plattformen ist die Softwarelösung „eTFSportal“ (electronic Transfrontier Shipment), welche im Jahr 2017 den VINCI Innovationspreis in der Kategorie der digitalen Transformation erhielt.
Machen Sie sich selbst ein Bild über die Vorteile der elektronischen Übermittlung aller Notifizierungsdokumente:
VINCI Innovationspreis 2017: Axians eWaste gewinnt europäische Auszeichnung mit dem eTFSportal!
Dabei unterstützt diese Plattform den einfachen Umstieg von den bisherigen papier-, Fax- oder E-Mail basierten Workflow hin zur voll digitalisierten Verarbeitung, indem sie einen Mischbetrieb all dieser Kommunikationswege ermöglicht. So können in den digitalen Workflow auch Abfalltransportbeteiligte einbezogen werden, die bisher noch konventionell arbeiten.
Vor einer eFTI-Einführung in Deutschland müsste demnach erst einmal der e-Frachtbrief etabliert werden. Haupthinderungsgrund sind bislang die unterschiedlichen Formulare und IT-Infrastrukturen der Transportunternehmen und Behörden. Bei einer Verpflichtung zum elektronischen Frachtbrief wären insbesondere mittlere und kleinere Unternehmen ohne entsprechendes Know-how sowie IT-Ausstattung wirtschaftlich benachteiligt. Die neue EU-Verordnung 2020/1056 räumt diese Probleme aus dem Weg und schafft für alle Beteiligten einen einheitlichen Rahmen, der auch den kleinen Unternehmen Planungssicherheit in der Fortbildung ihrer Mitarbeiter sowie langfristige Investitionen in die gesamte IT-Infrastruktur, wie Hard- und Software gewährleistet.
Der Bundesrat hat am 17.09.2021 dem Gesetz über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) hinsichtlich e-Frachtbrief zugestimmt.
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Endlich ist es soweit – der e-Frachtbrief kommt! Die Vorteile liegen auf der Hand: Er spart Kosten, Papier und minimiert den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen. Im Ergebnis steht eine insgesamt effizientere und schnellere Lieferkette. Das erleichtert nicht nur das Leben der Logistiker, davon profitiert letztlich jeder einzelne Kunde!
In Deutschland ansässige Unternehmen sind durch die Gesetzesänderung in der Lage einen elektronischen Frachtbrief zu erstellen und mit sich zu führen, welcher folgende Vorgaben erfüllen muss:
Unternehmen sind nicht verpflichtet einen elektronischen Frachtbrief mit sich zu führen.
Alle Länder, die das e-CMR-Protokoll angenommen haben, akzeptieren den elektronischen Frachtbrief als Alternative zur gedruckten Version.
Für Deutschland ist das offiziell seit dem 05.01.2022 der Fall.
Befindet sich der Abhol- oder Lieferort in einem Land, welches das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Straßengüterverkehr (CMR) nicht unterzeichnet hat, muss der Frachtbrief zwingend in gedruckter Form mitgeführt werden.
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Länder, die das e-CMR-Protokoll angenommen haben.
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Quelle: bvse
– Rundschreiben Nr.38/2021 „Elektronischer Frachtbrief im Straßengüterverkehr beschlossen“
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
– Zur Pressemitteilung „Scheuer: Der Weg für den e-Frachtbrief ist frei“
Mit über siebzig Prozent der jährlichen Transportleistungen gehört der Lastkraftwagen nach wie vor zu den in Deutschland meist genutzten Verkehrsmitteln im Güterverkehr.
Transporte zur Beförderung von Abfällen und Gütern sehen eine Lizenzpflicht im Rahmen des Güterkraftverkehrsrechts vor, das bei gewerblichem Transport mit Kraftfahrzeugen von einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen eine Lizenzpflicht vorschreibt. Für den grenzüberschreitenden Verkehr hingegen ist eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die überwiegend kleinen Spediteure mit wenig Fahrzeugen tun sich mit der Digitalisierung allerdings schwer, weshalb digitale Vorteile bislang nicht im vollen Umfang ausgeschöpft werden können.
Dabei ist die Digitalisierung der Entsorgungslogistik von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Lückenhafte Transportketten und fehlende Informationen können durch den Einsatz digitaler Systeme gelöst werden. Die Vernetzung von sämtlichen am Transport beteiligten Bereichen kann unter anderem Leerfahrten reduzieren und somit ebenfalls KMU´s (Kleine und Mittlere Unternehmen) einen Wettbewerbsvorteil bieten.
Die Digitalisierung in Deutschland setzt sich fort, ganz gleich ob sich die Behörden darauf einstellen möchten oder nicht. Wenn es gelingt durch die Digitalisierung ineffiziente Verwaltungsprozesse zu reduzieren, bietet sie bei der grenzüberschreitenden Güter- und Abfallverbringung ein enormes Einsparpotential.
Mit der ganzheitlichen Softwarelösung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind Unternehmen für die digitale Zukunft innerhalb europäischer Schnittstellen rechtskonform aufgestellt. Das Portal umfasst den gesamten grenzüberschreitenden Verbringungsprozess – von der Transportanmeldung über Empfangsbestätigungen bis hin zur Erstellung aller benötigten Dokumente sowie deren Archivierung.
Informieren Sie sich gerne selbst zur eTFSportal-Softwarelösung und tauschen Sie ab sofort sämtliche Dokumente und Frachtbeförderungsinformationen elektronisch und grenzüberschreitend mit allen Beteiligten aus.
Sprechen Sie uns gerne an:
Telefonisch: +49 731 1551-115
Per Mail: info@axians-ewaste.com
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