Es erreicht uns im eANVportal-Support häufig die Anfrage, weshalb auf dem Begleitschein eine falsche Adresse eingetragen wurde.
Dies liegt daran, dass alle Dokumente im eANVportal über die Adressen der Stammdaten ausgefüllt werden. Beim Erzeuger ist das die Adresse der Körperschaft und der Betriebsstätte, beim Beförderer gibt es nur einen Adressdatensatz und beim Entsorger gibt es die Entsorger und die Entsorgungsanlage.
Die Adressen der Körperschaft und des Entsorgers sind diejenigen, die im Handelsregister eingetragen sind. Der Betriebsstätte sind die Adressen, wo der Abfall anfällt und die Adressen der Entsorgungsanlagen entsprechen denen, wohin der Abfall verbracht wird.
In den meisten Fällen nutzt das eANVportal im Begleitschein und Übernahmeschein die Betriebssystemadresse und Entsorgungsanlagenadresse.
Die Adressen in den Stammdaten werden pro Teilnehmer gepflegt und sind somit zu einem bestimmten Zeitpunkt im eANVportal für diesen Teilnehmer angelegt worden. Diese sollte regelmäßig nach Aktualität geprüft werden, da Sie als Anwender für die Korrektheit der Daten auf dem Begleitschein verantwortlich sind und diesen mit Ihrer persönlichen Unterschrift signieren.
Zunächst müssen Sie die Adresse bei der ZKS neu anfragen (geringer Zeitaufwand) und können mit dieser dann anschließend Ihren Begleitschein und/oder Übernahmeschein im eANVportal bearbeiten.
Hinweis: Falls eine Umfirmierung und/oder ein Umzug eines Partners stattgefunden hat, sollten Sie diesen auf eine Adressänderung bei der ZKS aufmerksam machen. Erst nach dieser Korrektur kann das eANVportal auf die neue Adresse zugreifen.
Die Vorgehensweise ist für alle Adressen dieselbe.
Hinweis: Bitte beachten Sie jedoch, dass sich das eANVportal auf die Adressen der Betriebsstätte und der Entsorgungsanlage bezieht, nicht auf die des Erzeugers (Körperschaft).
Stand: 10.05.2021