Die Grundlage des in Deutschland geltenden Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) ist die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA). Dieses basiert auf dem Basler Übereinkommen und dem OECD-Ratsbeschluss, welches damit die eingeschränkte Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer erzielen möchte.
Die Anforderungen an das Unternehmen zum Import oder Export von Abfällen über Landesgrenzen hinaus, richten sich nach der Art der zu verbringenden Abfälle (zu finden im AVV-Katalog), deren Verwendungszeck (Beseitigung, Verbrennung oder Recycling) und den beteiligten Ländern. Ungefährliche Abfälle zum Recycling fallen in die sogenannte „grüne Liste“ und benötigen lediglich das Mitführen eines Begleitscheins nach Anhang („Annex“) VII. Alle weiteren Abfälle müssen von den Behörden zunächst durch ein Notifizierungsverfahren (Genehmigungsverfahren) werden.
Ausführliche Informationen, Regeln und Verfahren zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung finden Sie im Merkblatt „Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften”.
Die Abfallverbringung über Landesgrenzen hinweg erforderte nicht nur viel Zeit-, sondern auch einen enormen Papieraufwand. Allein das Notifizierungsverfahren verlangt bis zu 14 Anhänge pro Transport. Bisher waren diese in mehrfacher Ausführung ausschließlich per Fax oder E-Mail an die Behörden zu übermitteln.
Gleiches Szenario gilt für die Verwaltung, Dokumentation und Archivierung der Unterlagen. Obwohl es noch keine einheitliche EU-Schnittstelle zur elektronischen Datenübermittlung gibt, haben die Behörden errechnet, dass sich europaweit 44 Millionen Euro dadurch einsparen ließe. Eine kleine Landesbehörde beispielsweise kann bei 3.000 Transporten circa einhundert Tage Arbeitszeit für Erfassung und Kontrolle sparen.
Um alle erforderlichen (Notifizierungs-)Dokumente innerhalb aller Beteiligten elektronisch auszutauschen haben wir das eTFSportal (electronic Transfrontier Shipment) entwickelt. Das Portal begleitet die gesamte grenzüberschreitende Abfallverbringung: von der Anmeldung der Transporte, über die Anmeldebestätigungen bis hin zu den Entsorgungsbestätigungen inklusive der Erstellung der benötigten Dokumente bis hin zur Archivierung. Mit dieser ganzheitlichen Lösung sind wir für künftige Entwicklungen innerhalb der europäischen Schnittstellen rechtssicher aufgestellt.
Für detailliertere Informationen zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden Verbringung empfehlen wir Ihnen den Artikel unter beigefügtem Link zu lesen.
Umfassende Informationen darüber erfahren Sie von unserem Experten im Webinar zur Digitalisierung Ihrer grenzüberschreitenden Abfallverbringung.