Es ist ein bekanntes Problem, dass sich immer mehr Kunststoff in unserer Umwelt anreichert. Sei es in großen Teppichen auf dem Pazifischen Ozean oder in Form von Mikroplastik, welches bereits überall auf unserem Kontinent gefunden wurde. Eine mögliche Lösung könnte biologisch abbaubares Plastik sein.
Wichtig ist hier die Unterscheidung von biologisch abbaubarem oder kompostierbarem Plastik. Letzteres unterliegt dem genormten Begriff „kompostierbar“. Dies bedeutet, dass Mikroorganismen den Kunststoff in Kompostieranlagen innerhalb einer definierten Zeitspanne zersetzen können.
Da der Begriff „Bio“ nicht geschützt ist, gibt dieser noch keine Auskunft darüber, ob der Kunststoff biobasiert hergestellt oder biologisch abbaubar ist. Theoretisch ist hier beides oder eine Kombination möglich. Das Produkt kann auf Erdölbasis hergestellt worden sein und dennoch biologisch abbaubar. Ebenso ist es möglich, dass es sich um einen biobasierten Kunststoff handelt, der wiederum nicht biologisch abbaubar ist.
Ein biobasierter Kunststoff wird teilweise oder ganz aus pflanzlichen Rohstoffen wie Zuckerrohr, Mais oder Stärke hergestellt. Die biologische Abbaubarkeit hängt von der chemische Zusammensetzung des Kunststoffs ab.
Laut dem Deutschen Institut für Normung (DIN) gibt es hierfür eine feste Definition:
Die biologische Abbaubarkeit umfasst die Eigenschaft eines Stoffes, durch Mikroorganismen in Anwesenheit von Luftsauerstoff zu Kohlendioxid, Wasser, Biomasse und Mineralien sowie unter Luftabschluss zu Kohlendioxid, Methan, Biomasse und Mineralien zersetzt zu werden, wobei kein Zeitraum definiert ist.
Bildquelle: Bioplastik | WWF
Um einschätzen zu können, welche Produkte wie entsorgt werden dürfen und wie schnell diese sich zersetzen, gibt es verschiedene Siegel. Am bekanntesten ist das von Biomüllbeuteln bekannte Keimling Siegel, welches anzeigt, dass man diese theoretisch in die Bioabfallsammlung geben darf.
Des Weiteren gibt es eine Reihe von DIN-Siegeln, die ebenfalls eine Orientierungshilfe bieten:
Biologisch abbaubare Produkte zersetzen sich unter bestimmten Bedingungen in Biomasse, mineralische Salze, Wasser und CO2. Dennoch bringt die Entsorgung solcher Produkte Probleme mit sich. Ein Problem liegt darin, dass der Zersetzungsprozess genauso lange dauern kann, wie bei herkömmlichem Plastik, wenn die Umweltbedingungen nicht optimal sind. Dies haben unter anderem Forscher der University of Plymouth herausgefunden.
Bis auf Biomüllbeutel, dürfen die abbaubaren Produkte laut Umweltbundesamt nicht im Biomüll entsorgt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen wird aus den gesammelten Bioabfällen Dünger hergestellt, welcher nur verwendet werden kann, wenn keine Rückstände des Bioplastiks mehr enthalten sind. Zum anderen zeigt eine Studie der Universität Frankfurt, dass in etwa drei von vier Bioplastikprodukten Schadstoffe enthalten sind.
Dies erschwert auch die Entsorgung im Gelben Sack. Hier kann es zu Verunreinigungen des restlichen Mülls kommen, was die Wiederverwertbarkeit herabsetzen oder sogar unmöglich machen kann.
Da Biomüllbeutel mit dem Keimlingssiegel eine Ausnahme bilden, dürften sie theoretisch im Biomüll entsorgt werden. Doch auch hier kann es Einschränkungen geben. Viele Städte und Landkreise bitten ausdrücklich darum, diese Beutel nicht zu verwenden, da die Technik in den Kompostieranlagen nicht für diese Art Plastik ausgelegt ist. Somit werden diese Tüten genauso aussortiert wie herkömmlicher Plastikmüll. Außerdem dauert der Kompostierprozess in den meisten industriellen Anlagen vier bis sechs Wochen, während die Beutel eine Zersetzungszeit von einem Vierteljahr haben.
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Quellen:
Neben den Nachteilen in der Entsorgung besteht außerdem die Gefahr, dass wertvolle nachwachsende Rohstoffe, wie Bambus oder Mais, für die Herstellung der Produkte verwendet werden, hier aber keinen Mehrwert bieten.
Ein weiterer Nachteil könnte sich ergeben, wenn diese extra verstärkt in Monokultur angebaut würden, was eine Verringerung der Biodiversität zur Folge hätte.
Leider haben insbesondere die Biomüllbeutel nicht so eine hohe Reißfestigkeit, wie herkömmliche Plastiktüten, was deren Nutzungsdauer noch verkürzt.
Vorteile liegen an sich in der Herstellung der Produkte. Diese verbraucht weniger CO2 und abhängig vom Produkt ist der Erdöleinsatz verringert. Diese beiden Vorteile werden allerdings dadurch entkräftet, dass bei falscher Entsorgung weniger nutzbarer Dünger oder Kompost entsteht.
Bereits viele Unternehmen beschäftigen sich mit der Entwicklung und Verbesserung des kompostierbaren Plastiks. Es gibt unter anderem auch in Deutschland Ansätze, Verpackungen aus Zucker, Zellulose oder Milchsäure herzustellen. Doch noch gibt es auch bei diesen Materialien zu viele Nachteile, wie zum Beispiel eine fehlende Hitzebeständigkeit.
Außerdem wird es im Jahr 2022 eine Novellierung der Bioabfallverordnung geben, welche voraussichtlich die Zulassung für abbaubare Kunststoffe im Biomüll erschwert.
Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen (>20 Tonnen pro Jahr) sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) sowie der Nachweisverordnung (NachwV) zu einer elektronischen Nachweis- und Registerführung verpflichtet.
Lernen Sie die Möglichkeit kennen, für alle Ihre Abfälle (nachweispflichtig oder nicht nachweispflichtig) eine elektronische Nachweis- und Registerführung sicherzustellen.
Weiterführende Informationen: