Seit dem 1.8.2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft, die strengere Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Bau- und Gewerbeabfällen vorsieht. Mit der überarbeiteten Verordnung fordert der Gesetzgeber von gewerblichen Abfallerzeugern sowie die Transport- und Entsorgungsunternehmen eine getrennte Erfassung und Nachweis von stofflich verwertbaren Abfällen. Dies führt zu umfangreicheren Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten für die Beteiligten.
Das Ziel der geänderten Gewerbeabfallverordnung ist es, durch die Getrenntsammlungspflicht möglichst frühzeitig sortenreine, wertstoffhaltige Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen. Dies resultiert aus dem Lösungsansatz für einen besseren Klima- und Ressourcenschutz.
Mit Einführung der neuen GewAbfV wurde eine Getrenntsammlungsquote bestimmt, die aussagt wie viel Masse-% der anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle bei einem Erzeuger getrennt gesammelt werden.
Der Getrenntsammlungsquotient entsteht aus der getrennt gesammelten Masse an gewerblichen Siedlungsabfällen und der Gesamtmasse der gewerblichen Siedlungsabfälle multipliziert mit 100 Prozent.
Für die Berechnung der Getrenntsammlungsquote sind alle bei einem Erzeuger anfallenden gewerblichen, gefährlichen Siedlungsabfälle relevant. Ausgenommen sind Verpackungsabfälle, die der Verpackungsverordnung unterliegen, Elektroschrott und Batterieabfälle. In den Nenner werden auch Abfälle zur Beseitigung mit eingerechnet.
Bei gewerblichen Siedlungsabfällen:
Bei Bau- und Abbruchabfällen:
Eine Zusammenfassung zu den Fakten und Anforderungen der neuen Gewerbeabfallverordnung können Sie hier nachlesen.
Zur Einhaltung der strengen Vorgaben und Dokumentationspflichten bedarf es einer lückenlosen Nachweisführung Ihrer Abfälle und Wertstoffe. Diese gewährleistet Ihnen ein digitalisiertes innerbetriebliches Stoffstrommanagement, welches Ihnen sämtliche angefallenen Abfälle transparent und kostengünstig dokumentiert.
Wir beraten Sie gerne zur Digitalisierung Ihrer Stoffströme.
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