Teerhaltiger Straßenaufbruch gerät in Deutschland zum Problem. Pech- und Bitumen-haltige Stoffe sind gesundheits- und umweltgefährdend und stellen im deutschen Straßenbau erhebliche Altlasten dar. Die Entsorgung der teerhaltigen Stoffe steigert die wirtschaftliche Belastung mittlerweile in immer größerem Ausmaß, denn die Frage lautet „Wohin damit?“. Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft schlagen daher Alarm und fordern eine pragmatische Lösung des Problems.
Zu den Vorschlägen gehört die Verwendung der Stoffe als Tragschicht im Straßenbau, eine Praxis, die in der Vergangenheit nicht mehr gewünscht war. Zudem sollen mittel- bis langfristig thermische Behandlungsanlagen errichtet werden, in denen sich die problematischen Stoffe umsetzen lassen.
Teer fand in früheren Zeiten häufig Verwendung bei der Errichtung von Straßen. Bei Sanierungsarbeiten in der heutigen Zeit fällt daher beim Straßenaufbruch Teer in großen Mengen an. Noch bis zum Ende der 1980er Jahre war seine Verwendung im Straßenbau üblich. Heute gilt Teer als umweltgefährdend, weil er zum Beispiel negative Auswirkungen auf die Wasserqualität hat. Eine Verwendung von Teer findet daher nicht mehr statt. Das Problem der Entsorgung der Materialien aus den vergangenen Jahrzehnten bleibt aber bestehen. Bei allen Arbeiten im Rahmen von Straßensanierungen, ist es daher erforderlich eine Bewertung vorzunehmen inwiefern eine Belastung mit Pech bzw. Teer vorliegt.
Teer ist deshalb so problematisch, weil der Stoff Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält, von denen einige krebserregend sein sollen. Übersteigt der Anteil dieser PAK am Straßenaufbruch (PAK-Gehalt) bestimmte Grenzwerte, handelt es sich um gefährliche Stoffe, die einer besonderen Entsorgung bedürfen. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit etwa 1.000 Millionen Tonnen dieses problematischen Materials noch in den Straßen zu finden sind.
Die Einstufung von teerhaltigem Straßenaufbruch hängt vom PAK-Gehalt ab. Bei einem Anteil von weniger als 25 mg/kg PAK gilt der Straßenaufbruch als teerfrei und wird unter dem Abfallschlüssel 170302 als nicht gefährlichen Abfall eingestuft. Bei Überschreitung des Grenzwerts gilt der Straßenaufbruch als gefährlich und es erfolgt die Zuordnung zum Abfallschlüssel 170301.
Zur fachgerechten Verwertung ist die Deklaration des vorliegenden Materials verpflichtend. Die Überprüfung kann durch Schnelltests erfolgen oder professionell als Laboranalyse. Um in einem Schnelltest teerhaltiges Bindemittel im Ausbaumaterial nachzuweisen, kann ein Bruchstück des Straßenaufbruchs mit einem Farbloslack besprüht werden. Zeigt das prüfende UV-Licht eine grünliche bis gelbliche Fluoreszenz, weist dies auf PAK-Bestandteile hin.
Teerhaltiger Straßenaufbruch kann in der Entsorgung verschiedene Wege gehen. Beim Verfahren sind schließlich die individuellen Rahmenbedingungen des einzelnen Projekts ausschlaggebend.
Naheliegend ist der Einsatz der Stoffe für den Bau neuer Straßen. Inwiefern ein erneuter Einsatz im Straßenbau umweltverträglich möglich ist, hängt wiederum entscheidend vom PAK-Gehalt des Straßenaufbruchs ab. Hier sind in der Praxis verschiedene Verwertungsklassen zu unterscheiden. In der Verwertungsklasse A liegt der PAK-Gehalt unterhalb von 25 mg/kg und eine Verwendung als Ausbauasphalt ist möglich.
Für den Deponiebau kommen mineralische Abfälle zum Einsatz. Diese dienen als sogenannte Deponieersatzbaustoffe. Die Verwendung von teerhaltigem Straßenaufbruch bietet sich hier an und stellt eine einfache Möglichkeit dar, die Stoffe sinnvoll zu verwerten. Denkbar ist zum Beispiel ein Einsatz für die Modellierung des Deponiekörpers.
Sollte eine Wiederverwendung im Straßenverkehr oder auf der Deponie nicht gewünscht oder erlaubt sein, bietet sich die thermische Verwertung als dritte Option an. Per thermischer Behandlung lässt sich der teerhaltige Stoff zu 100 % reinigen und in ein unbedenkliches Kies-Sand-Gemisch umsetzen. Dazu erfolgt eine Brechung des Materials auf eine Körnung unterhalb von 50 mm mit der anschließenden Zuführung zu einer Verbrennungstrommel. Bei Temperaturen von 850 Grad Celsius lassen sich die problematischen PAK-Anteile zersetzen. Bei diesem Prozess entstehen Abgase, bei deren Reinigung durch Nachverbrennung Energie für die Stromerzeugung entsteht.
Für die Entsorgung von Teer oder asbesthaltigen Straßenaufbrüchen muss ein entsprechender Entsorgungsnachweis erbracht werden. Dort muss zum Beispiel präzise benannt sein, welches Verfahren für die Bestimmung des Asbestgehalts gewählt wurde und zu welchem Ergebnis dieses geführt hat.
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