Damit Unternehmen einen wertvollen Beitrag zu den Klimazielen leisten können, muss eine nachhaltige Erfassung des CO2-Fußabdrucks erfolgen. Hierbei werden Informationen zu den unternehmensbedingten Treibhausgasemissionen zur Verfügung gestellt, die wiederum zur Identifizierung in drei unterschiedliche Scopes kategorisiert werden. Erfahren Sie welche direkten und indirekten Emissionsquellen in die drei Scopes nach dem Treibhausgasprotokoll unterteilt werden.
Der englische Begriff “Carbon Footprint“, im Deutschen CO2-Fußabdruck oder CO2- beziehungsweise Kohlenstoffdioxidbilanz bezeichnet das Maß für die Summe der CO2-Emissionen, die auf direktem oder indirektem Wege durch Menschen, Organisationen oder Produkte verursacht werden. Häufig werden in den CO2-Fußabdruck auch andere Treibhausgase eingerechnet, die in “Tonnen CO2-Äquivalent” angegeben werden.
Die CO2-Bilanz dient zunehmend als Mittel, um die Klimaauswirkungen von Aktivitäten oder dem Konsum von Produkten und Dienstleistungen einzelner Personen zu berechnen. In den letzten Jahren dient sie auch immer öfter dazu, den CO2-Ausstoß von Unternehmen oder Staaten zu bilanzieren. Aus den Ergebnissen werden gezieltere Maßnahmen zum Schutz des Klimas abgeleitet.
Das sogenannte Greenhouse Gas Protocol, im Deutschen Treibhausgasprotokoll, ist der wohl verbreitetste Standard zum Anfertigen von Treibhausgasbilanzen. Auf ihm bauen weitere Standards für Unternehmen auf, beispielsweise die Norm ISO 14064, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu erfassen und an ihrer CO2-Bilanz zu arbeiten. Das Protokoll erfasst die im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Fluorkohlenwasserstoffen (FKW), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs) und Stickstofftrifluorid (NF3).
Die Entwicklung der Standardreihe liegt in den Händen des World Resources Institute (WRI) sowie des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und ist demnach privat. Das GHG-Protocol orientiert sich aber an den Standards der internationalen Klimapolitik. Der erklärte Anspruch ist es, vorhandene Regelungslücken zu schließen, die von staatlicher Seite noch nicht ausgefüllt wurden.
Klimaschädliche Emissionen können in unterschiedlichen Bereichen eines Unternehmens anfallen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Abfallentsorgung, die Verpflegung der Mitarbeiter/innen oder Geschäftsreisen. Das GHG Protocol verpflichtet Organisationen dazu, die Scope 1 und Scope 2 zuzuordnenden Emissionen zu erfassen, die Erfassung der Scope 3-Emissionen dagegen ist den Anwendern des Protokolls freigestellt.
Quelle: VINCI
– Zur Pressemitteilung „VINCI commits for the environment“
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Quelle: Deutsches Global Compact Netzwerk
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