Im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gibt es auf dem Deckblatt des Entsorgungsnachweises Felder, die vom Abfallerzeuger verpflichtend ausgefüllt werden müssen. Diese Felder beziehen sich auf die Art der Rücknahme des Abfalls:
1. Freiwillige Rücknahme: Dies bedeutet, dass der Abfallerzeuger den Abfall freiwillig zurücknimmt, ohne dass eine gesetzliche oder verordnete Verpflichtung besteht. Dies kann beispielsweise im Rahmen von freiwilligen Rücknahmeprogrammen oder Recyclinginitiativen geschehen.
2. Gesetzliche oder verordnete Rücknahme: Hierbei handelt es sich um die Rücknahme des Abfalls aufgrund gesetzlicher oder verordneter Verpflichtungen. Dies kann durch nationale Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben sein, die bestimmte Abfallarten betreffen, wie z.B. Elektrogeräte oder Batterien.
3. Keine Rücknahme: Dieses Feld wird angekreuzt, wenn keine Rücknahme des Abfalls erfolgt. Das bedeutet, dass der Abfall nicht zurückgenommen wird und stattdessen entsorgt oder anderweitig behandelt wird.
Der Erzeuger ist verpflichtet, eine der beiden Optionen auszuwählen. Da diese Optionen erst ab dem Jahr 2024 als Pflichtfelder eingeführt wurden, erscheint diese Meldung häufig bei Entsorgern, wenn sie einen neuen Ergänzungslayer erstellen und signieren möchten. In diesem Fall kann die Signatur erst erfolgen, wenn im Deckblatt eine der beiden Optionen ausgewählt wurde. Der Entsorger muss daher den Erzeuger kontaktieren, um zu klären, welche Option zu wählen ist. In den meisten Fällen dürfte die Option keine Rücknahme zutreffend sein.
Stand: 08.11.2024