Die Palette an Abfällen, die in Handelsketten aber auch in Distributionszentren und Zentrallagern anfallen ist groß. In Abhängigkeit vom Handelssortiment umfasst dies:
Im Sinne des elektronischen Abfallverfahren beutetet dies, lückenlos nachzuweisen, dass gefährlicher Abfall vorschriftsmäßig entsorgt wurde.
Ferner sind alle diese Abfälle auf Grundlage der neuen Gewerbeabfallverordnung getrennt zu sammeln, der Verwertung/Beseitigung zuzuführen und über ihren Verbleib ist dokumentenecht Nachweis zu führen. Auch gilt es, unterschiedliche Anrechnungsmodalitäten für Verpackungen sowie gefährliche und nicht gefährliche Gewerbeabfälle zu berücksichtigen.
Für den Einzelhandel ist es unabdingbar, dass dezentrale Abfallströme zentral erfasst und ausgewertet werden können. Auch ist eine mengen- und wertmäßige Darstellung der Stoffströme erforderlich.
Beim Zentrallager hingegen müssen die erfassten Abfälle kostenstellenbezogen abgerechnet und verwaltet werden. Die Krux an der Sache: Unterschiedliche Herkünfte erfordern unterschiedliche Abrechnungsformen mit verschiedenen Systembetreibern.
Der Einsatz unserer über Jahre gewachsenen und erprobten Lösungen für das Abfallmanagement ermöglicht Ihnen eine zentrale Datenverwaltung, unabhängig von der jeweiligen Anfallstelle und der dortigen Beauftragung. Dies gibt Ihnen jederzeit Auskunft über realisierte, geplante und aktuell laufende Entsorgungsprozesse. Ein Nachweis gegenüber den Behörden ist somit jederzeit und für jeden Zeitraum „auf Knopfdruck“ realisierbar.
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