Die am 01.08.2017 in Kraft getretene Novelle der Gewerbeabfallverordnung verfolgt das Ziel, durch saubere Trennung möglichst sortenreine, wertstoffhaltige Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen und Verwertungspotentiale weitestgehend auszuschöpfen.
In der Mitteilung „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ (LAGA-Mitteilung M34) aus dem Jahr 2019 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 werden die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen verdeutlicht.
Anlässlich dieser Mitteilung wurde der BDE-Leitfaden zur Gewerbeabfallverordnung erneut überarbeitet. Der Leitfaden soll zu einzelnen konkreten Fragen möglichst gezielte Antworten für die Praxishandhabung bieten. Er fokussiert Problemfelder der neuen Gewerbeabfallverordnung, die sich als besonders praxisrelevant herausgestellt haben.
Zur 3. Auflage des BDE Leitfaden zur Gewerbeabfallverordnung
Pressemitteilung des BDE zur 3. Auflage des BDE-Leitfaden zur Gew-AbfV