Solutions
Markets
References
Services
Company
POP-Abfallüberwachungs-Verordnung 2017

POP-Abfallüberwachungs-Verordnung 2017

15. April 2019

POP-Abfallüberwachungs-Verordnung 2017

Die POP-Verordnung (engl.: persistent organic pollutants) ist eine Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und regelt die Beschränkung bzw. das Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens, die Verwendung und Entsorgung dieser Stoffe.

Persistente organische Schadstoffe kennzeichnen sich dadurch, dass sie für lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich über die Nahrungsmittelkette anreichern und somit die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt schädigen können.

Mit der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Verordnung werden Sie als Erzeuger, Beförderer oder Entsorger von POP-haltigen Abfällen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Der weitaus überwiegende Teil der betroffenen Abfälle wird nun über die AVV 170904 geführt. Dabei handelt es sich um die Entsorgung von HBCD-haltigen Wärmedämmplatten.

Obwohl HBCD durch die Verordnung als „nicht gefährlicher Abfall“ eingestuft wird, werden vom Gesetzgeber folgende Regelungen festgelegt:

 

Für wen gilt diese Regelung?

Die POP-Verordnung gilt für Erzeuger (Hersteller), Besitzer, Händler, Makler, Sammler, Beförderer und Entsorger von Abfällen.

 

Welche Behörde ist dafür zuständig?

Die zuständige Behörde bei Verordnungen der EU im der Abfallwirtschaft ist die jeweilige (Bezirks-)Regierung.
Die Genehmigung oder Zulassung der Entsorgung von POP-Abfällen auf Deponien fällt in den Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde der jeweiligen Entsorgungsanlage. Dasselbe gilt im Falle von der Müllentsorgung auf Verbrennungsanlagen.

Informationen rund um die Hintergründe und Pflichten der neuen POP-Verordnung können Sie hier nachlesen.

 

Nachweispflicht von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

Die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen braucht ein transparentes und benutzerfreundliches Verfahren mit allen Beteiligten: Erzeuger, Entsorger, Beförderer, Händler und amtliche Stellen.

Axians eWaste bietet Ihnen für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) die rechtssichere eANVportal Software, die es Ihnen ermöglicht, automatisch nachzuweisen, dass Ihr Abfall vorschriftsmäßig entsorgt wurde bzw. dass Sie als Entsorger den Abfall Ihrer Kunden vorschriftsgemäß angenommen haben.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.